Allen Lieferungen und Leistungen der Firma artnordwest liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von artnordwest; dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von artnordwest bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch artnordwest.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Unsere Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch artnordwest zustande.
Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder der Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch wenn artnordwest anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.
Kostenvoranschläge, Projektunterlagen, Systemanalysen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt.
Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer für den Fall eines solchen Eingriffs von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen.
3. LIEFERTERMINE UND FRISTEN
Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Die Einhaltung setzt voraus, dass artnordwest sämtliche vom Auftraggeber bzw. Käufer zu beschaffenden Informationen und ggf. Genehmigungen rechtzeitig zugehen.
Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von artnordwest nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Auftraggeber bzw. Käufer übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist.
Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Auftraggeber / bzw. Käufer danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Auftraggeber / bzw. Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz von Seiten der artnordwest vorliegt.
artnordwest ist zu Teillieferungen und - Leistungen berechtigt.
Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie störende Ereignisse entbinden artnordwest für dessen Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als sechs Wochen, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und ggf. gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen sind diese Preise nicht verbindlich. Preise für Nachbestellungen werden von artnordwest gesondert ausgewiesen.
Die Preise sind Nettopreise frei ab Versandstelle.
Alle Versandkosten, Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallende Reise - und Übernachtungskosten. Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 20 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten.
artnordwest ist berechtigt, nach Fälligkeit ohne Mahnung ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen.
Wenn nicht schriftlich anders vereinbart sind 30% der Auftragsgesamtsumme bei Auftragsbestätigung, 30% der Auftragsgesamtsumme bei Auftragsabgabe und 40% der Auftragsgesamtsumme bei Abnahme der Leistungen durch den Auftraggegebr fällig. Die Auftragsabnahme muss innerhalb von 21 Tagen nach Auftragsabgabe erfolgen. Innerhalb dieser Frist werden fehlerhafte Leistungen, die zuvor schriftlich vereinbart wurden, von artnordwest kostenfrei erfüllt. Anschließend entstehende Änderungswünsche oder zusätzliche, bei Auftragsvergabe nicht schriftlich vereinbarte Leistungen oder Produktlieferungen werden gesondert berechnet. Wird die Lieferung der Produkte zum vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die artnordwest nicht zu vertreten hat, um mehr als 14 Tage verzögert, ist der (Rest-) Kaufpreis 14 Tage nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.
Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder artnordwest nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt wird.
Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind Vorauszahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Macht artnordwest seinen Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangt es die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5. RÜCKTRITT
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet artnordwest dennoch auf Wunsch des Auftraggebers / bzw. Käufers einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, wird ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt. Werden Geräte oder Programme speziell hergestellt oder programmiert, so wird ein Rücktritt abgelehnt.
Tritt der Auftraggeber / bzw. Käufer vor der Installation von Systemen zurück, so ist für bis dahin bereits angefallene Arbeiten eine Rücktrittspauschale in Höhe von 5% des Warenwertes zuzüglich eventuell anfallender Dienstleistungen wie Programmierung, Konfiguration etc. zu bezahlen.
6. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
(1) Schadensersatzansprüche gegen artnordwest sowie deren Lieferanten und Subunternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, insofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die von artnordwest zugesicherte Eigenschaften den Auftraggeber / bzw. Käufer gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet artnordwest nur in dem wie vorstehend beschriebenen eingeschränkten Umfang.
(2) artnordwest haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass artnordwest deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die artnordwest zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller artnordwest bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.
(3) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahren. Für den Fristbeginn gilt Ziff. 8 Abs. 1 entsprechend.
(4) Schadensersatzansprüche sind auf eine max. Höhe von 2.000 Euro begrenzt.
